Verfassungsgericht zögert mit Entscheidung über Todesstrafe 14:22 | 09/ 11/ 2009
MOSKAU, 09. November (RIA Novosti). Die am Montag erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts, ob die Todesstrafe in Russland ab 1. Januar 2010 wieder möglich sein wird , soll nun bis Jahresende kommen.
Nach einer Sitzung des Verfassungsgerichts am Montag sagte dessen Vorsitzender Walerij Sorkin, die Gerichtsuntersuchung zum Thema sei abgeschlossen worden. Der Pressedienst des Gerichts teilte mit, die Entscheidung falle voraussichtlich bis Jahresende.
Michail Krotow, Vertreter von Präsident Dmitri Medwedew im Verfassungsgericht, sagte: „Die Abschaffung der Todesstrafe gehört zu den Zielen der aktuellen Gerichtsreform. Die Position des Staates und des Staatschefs besteht darin, die Todesstrafe schrittweise abzuschaffen“.
Zurzeit werden in Russland keine Todesstrafen verhängt. Das entsprechende Moratorium wurde am 2. Februar 1999 vom Verfassungsgericht beschlossen.
Laut jenem Beschluss gilt dieses Moratorium, solange es nicht in jeder russischen Region Geschworenengerichte gibt. Heute hat nur noch Tschetschenien keine solchen Gerichte, diese sollen aber ab 1. Januar 2010 dort eingeführt werden. Das Oberste Gericht Russlands hat beim Verfassungsgericht eine Entscheidung zu diesem Thema beantragt.
Die Vertreterin des Justizministeriums im Verfassungsgericht, Jelena Borisenko, erinnerte am Montag, dass der Europarat den vollständigen Verzicht auf die Todesstrafe fordert. Die Wiedereinführung der Todesstrafe würde einen Verstoß gegen das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten.
SANKT PETERSBURG, 19. November (RIA Novosti). Die Todesstrafe in Russland ist nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts vom heutigen Donnerstag verboten, obgleich Russland das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Anwendung der Todesstrafe verbietet, noch nicht ratifiziert hat. Das stellte Valeri Sorkin, Vorsitzender des Verfassungsgerichts, fest.
"Die Ratifizierung der Konvention ist das ausschließliche Recht der Staatsduma und des Föderationsrates", sagte Sorkin. "Kein anderes Staatsorgan ist in der Lage, die Staatsduma dazu zu zwingen."
Nach seinen Worten habe Russlands Präsident bereits seine Einstellung zur Konvention zum Ausdruck gebracht, indem er sie der Staatsduma zur Ratifizierung vorgelegt hat.
"Wir zwingen niemanden, sondern stellen lediglich fest, dass niemand berechtigt ist, die Todesstrafe zu verhängen und sie zu vollstrecken", betonte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts.
SANKT PETERSBURG, 19. November (RIA Novosti). Russlands Verfassungsgericht hat die Anwendung der Todesstrafe in Russland über den 1. Januar 2010 hinaus, wenn das Moratorium abläuft, verboten.
Ein entsprechender Beschluss wurde vom Gericht am Donnerstag bekannt gegeben.
Wie der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Valeri Sorkin, nach der Verkündung dieses Beschlusses betonte, handelt es sich um eine "endgültige Entscheidung, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann".
Das Moratorium war vor zehn Jahren bis zur Einführung von Schwurgerichten auf dem gesamten Territorium Russlands verhängt worden. Die Republik Tschetschenien soll die letzte Region Russlands sein, in der ab 1. Januar 2010 Schwurgerichte gebildet werden.
"In den zehn Jahren ist in Russland ein legitimer verfassungsrechtlicher Modus entstanden, in dessen Rahmen unter Berücksichtigung der internationalen Tendenz im Rechtswesen und der von Russland übernommenen Verpflichtungen ein unumkehrbarer Prozess im Gange ist, der auf die Abschaffung der Todesstrafe hinausläuft", heißt es in der Beschlussbegründung des Verfassungsgerichts.
In dem Gerichtsbeschluss wird betont, dass die Einführung von Schwurgerichten keine Möglichkeit für die Anwendung der Todesstrafe vorsieht.