also was sie hinter ihren 4 Wänden machen soll absolut ihr privates Recht bleiben
aber wenn es politisch wird (wie die Sonderforderungen) oder sonst wie der Gesellschaft/Öffentlichkeit ihre Art als Normal aufzwingen (obwohl sie dem Sinn der Natur absolut widerspricht, sprich die menschliche Sexualität nur zum Zweck der Vermehrung vorgesehen hat) das schadet nur der Gesellschaft und darf deswegen nicht als ein geförderter/propagierter Alternativweg der Öffentlichkeit angezwungen werden
PS: ich finde es erschreckend, dass von der "Liberalen Diktatur" sämtliche Themen rund um Homos sofort politisiert werden, sprich dass man ABSOLUT NICHTS SAGEN DARF was "Schwule VS. Gesellschaft" betrifft sprich dass jeder der was sagt, was Schwulen nicht passt sofort als Rassist, Fascho oder primitiv hingestellt wird alles was Schwule einfordern, da muss ihnen immer ein roter Teppich aufgerollt werden nach der "Political Correctness" dass ist echt erschreckend, dass es nach den "liberalen Diktatur" in der Gesellschaft keine wichtigen demokratischen Diskussionen geben darf, wenn es bestimmte Gruppen angeht
PPS: ich finde es ein Armutzzeugniss einer jeglichen Demokratie & Gesellschaft, dass man sich dafür noch dafür verteidigen & rechtfertigen muss, dass man in diesem Punkt für die Gesellschaft einzustehen
[textbox_scroll]Europa Menschenrechtsgerichtshof sieht kein Grundrecht auf Homo-Ehe
Die vollständige Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren ist laut dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs kein Grundrecht. Die Klage von zwei Österreichern gegen das Verbot von Eheschließungen zwischen Homosexuellen wurde vom Gerichtshof abgewiesen, die Europäische Menschenrechtskonvention überlasse die Ehe ausdrücklich „innerstaatlichen Gesetzen“.
Das Verbot von Eheschließungen zwischen Homosexuellen ist nach Auffassung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zulässig. Der Gerichtshof in Straßburg wies am Donnerstag eine Klage von zwei Österreichern ab, die eine vollständige Gleichstellung zwischen homosexuellen und heterosexuellen Paaren forderten. Seit Anfang dieses Jahres können Homosexuelle in Österreich ähnlich wie in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, nicht aber die Ehe.
Die Straßburger Richter erklärten dazu, aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich keine Verpflichtung zur Einführung der Homo-Ehe ableiten. Artikel 12 der Konvention unterwirft das Recht zu heiraten ausdrücklich „innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln“.
Auch ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 14 sieht der Menschenrechtsgerichtshof nicht gegeben, zumal homosexuelle Paare seit Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit einer staatlichen Anerkennung ihres Zusammenlebens hätten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft in Österreich ist der Ehe aber ebenso wie in Deutschland nicht gleichgestellt; so bleibt Homosexuellen ein Adoptionsrecht durch beide Partner versagt. gxs/apn
[textbox_scroll]Urteile Punktsieg für die Homo-Ehe vor Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Eingetragene Lebensgemeinschaften von Schwulen und Lesben müssen bei der Betriebsrente im öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt werden.
Der fehlende Anspruch für Partner von Homosexuellen verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter deren Grundrecht auf Gleichbehandlung. Sie übten deutliche Kritik an den weitgehenden Privilegien der Ehe im Vergleich zu Partnerschaften von Schwulen und Lesben.
„Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind“, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Damit hebt das Verfassungsgericht eine anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf und verweist den Fall zur Neuentscheidung an den BGH zurück.(1 BvR 1164/07)
Geklagt hatte ein im Jahr 1954 geborener Mann aus Hamburg, der seit 1991 im öffentlichen Dienst arbeitet und bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert ist. Seit acht Jahren lebt er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gemeinsame Kinder haben die beiden nicht. Der Mann fühlte sich durch die VBL benachteiligt, weil diese ihn nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete einstuft.
Die Folge: Die Betriebsrente, die ihm später zusteht, wird um 74 Euro monatlich niedriger ausfallen. Außerdem hat im Todesfall sein Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Über die VBL erwerben vier Millionen Arbeitgeber und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine Zusatzversorgung, die die gesetzliche Rente ergänzt.
Das Grundgesetz verbiete es, einen Kreis von Menschen zu begünstigen, erklärten die Verfassungsrichter. An diesem Gleichheitsgebot müsse auch die VBL-Satzung gemessen werden. Die Anstalt folge zwar dem Privatrecht, nehme aber eine öffentliche Aufgabe wahr. Daher sei auch nicht zu erkennen, warum eingetragene Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung der VBL benachteiligt werden sollten, erklärte der Erste Senat. Zwar sei es verfassungsrechtlich geboten, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren. Aus dem Gesetz lasse sich aber nicht herleiten, dass andere Lebensformen benachteiligt werden dürften.
Der Anwalt des Hamburgers, Dirk Siegfried, sagte: „Ich sehe das als sehr großen Schritt für die Gleichstellung der Homo-Ehe nicht nur bei der Betriebsrente, sondern in vielen anderen Bereichen auch.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, feierte die Entscheidung als „endgültigen Durchbruch“. Der grundgesetzlich garantierte Schutz von Ehe und Familie könne nun nicht länger als Vorwand für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen herhalten, heißt es in einer Erklärung Becks.
Beck, der bekennender Schwuler ist, forderte die künftige Bundesregierung auf, die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auch im Steuerrecht abzusichern. Die Linken-Abgeordnete Barbara Höll sprach von einem Signal an die schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen, die Diskriminierung von Schwulen und Lesben vollständig zu beenden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plädierte ebenfalls für weitere Rechte für Schwule und Lesben. „Die von mir und der SPD immer geforderte Gleichstellung im Beamtenrecht oder bei der Einkommenssteuer muss jetzt endlich kommen – sie ist verfassungsrechtlich geboten“, sagte Zypries in Berlin. CDU und CSU müssten ihren Widerstand in diesem Bereich „endlich aufgeben“. [Gericht]: Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
der Sinn von Ehe usw (bzw dass der Staat dafür Geld ausgibt) ist die Gründung von Familien (sprich Kindern/Nachwuchs) aber was bringen die Schwulen-Ehen unserer Gesellschaft (wofür sie vom Staate als "Art Familie" gefördert werden sollen)
was ??? .... nichts !!! ... aber wir müssen sie fördern (auch mit Geldmitteln ...)
demnächst verlangen auch Singels als Quasi "Single-Ehe" Sonderzulagen vom Staat und als Singelfamilie anerkannt zu werden - naja obwohl sie im Gegensatz zu Schwulen da 1000 mal mehr das Recht dazu hätten (weil sie könnten ja später auch eine echte Familie gründen) aber Schwule ?!?! ... PS das Argument, sie könnten ja auch Adpotieren ist kein Argument, erstens sind die Kinder von Hetros gemacht (natürliche biologische Fortpflanzung), zweitens werden adoptierte Kinder in einer Schwulenfamilie in ihrer Entwicklung und Pubertät sehr starke Probleme haben, drittens gibt es unendlich viele Hetro-Eltern die gerne Kinder adoptieren wollen zum Wohle des Kindes (aber Adoption zu langwierig ist) und viertens für Schwule adoptierte Kinder nichts mehr als menschlicher Haustierersatz sind (damit sie heile Familie spielen können, obwohl sie alles andere als das sind)
PS: demnächst verlangen Frauen einen Piepmatz zu haben um überall pinkeln zu können^^ demnächst verlangen Männer das Recht Kinder zu gebären^^ demnächst verlangen hässliche Frauen bei Schönheitswettbewerben Siegeschanzen zu haben^^ demnächst verlangen fette untrainierte Menschen bei Sportvereinen als Stars aufgenommen zu werden^^ ... es gibt so viel Absurdität, die man sich nie vorstellen kann, da klar unnatürlich aber bei Schwulen muss man das nach der "Political Correctness" und der "liberalen Diktatur" ertragen
für mich sind schwule nichtsweiter genau so wie menschen die man kurieren kann es die dumme gesellschaft nicht will da sie es "cool" finden (cool finden schwul zu sein?? scheiss amis und ihre sinnlosen trends!) die dummen leute merken garnicht was sie ein chaos damit anrichten können, 95% der aidserkrankten kommen von schwulen und aufeinmal von einem augenblick zum anderen wird der kranke schwule wieder geheilt da er weis nicht vllt erste mal mit ner frau geschlafen hat nd geblickt hatt das es besser ist und man stelle sich jezzt vor dieser schwule der von einem anderen schwulen aids bekommen hat ist normal geworden nd schläft mit einer anderen frau diese frau bekommt aids und diese frau schläft zb mit dir dann hast du das riesen pech und hast jetzt auch aids!!! und wer ist an allem schuld??? die homos und die noch dümmeren leute die statt das sie was dagegen tun so zu machen, diesen scheiss auchnoch unterstützen und das aller härteste tun sie die heiligkeit einer ehe mit einer "schwulenehe" beflecken!!!! Unglaublich ist sowas echt!!!
Srbija Kume!
Од малена су ме учили да чувам своје да тучем све пичке што издају хероје Да не праштам никад никоме ништа да будем прави Србин,никада пичка!!!!!
[textbox_scroll]Schwangerschaft nach Fehlgeburt vorgetäuscht Lesbe raubte dieser Mutter ihr Baby
Von TIM THORER und JÖRG SCHAEFERS
Frankfurt/Main – Sie wünschte sich so sehr ein Kind, dass sie zur Verbrecherin wurde, ein Baby raubte! Die Lesbe (28), die am Donnerstag ein Kind aus einer Frankfurter Klinik entführte – ihre Ehefrau (28) wusste von nichts!
Große Erleichterung gestern im Höchster Krankenhaus, als Samira P. (20) ihre Tochter nach Stunden der Angst wieder in Empfang nehmen kann. Sie hat das Kind „Zinat“” genannt (kommt aus dem Arabischen, bedeutet „Schönheit”, „Verzierung”).
Die 28-Jährige Täterin Jana N. aus Hattersheim sollte nach ihrer Vernehmung am Freitag wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
„Es gibt keinen Haftgrund, aber ein Verfahren wegen Kindesentziehung“, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu.
DAS ENTFÜHRUNGSDRAMA
Die 28-Jährige war um 12.30 Uhr auf der Neugeborenen-Station im Zimmer von Samira P. aufgetaucht und hatte behauptet, sie sei Krankenschwester und wolle das Kind fotografieren.
Stattdessen flüchtete sie mit dem Kind!
Die Polizei fahndete nach dem Kind. Vor Ort im Krankenhaus waren alleine 50 Beamte im Einsatz, überdies wurde eine 15-köpfige Sonderkommission gebildet. Eine Hubschrauberbesatzung flog zwei Stunden lang die Gegend ab. Um 17.30 Uhr kam dann der entscheidende Tipp.
Die 28-jährige Frau selbst hatte vor etwa einem Jahr eine Fehlgeburt nach einer künstlichen Befruchtung gehabt, sagte ein Polizeisprecher am Freitag in Frankfurt am Main. Ihrer Lebenspartnerin Melanie, Freunden und Nachbarn hatte sie dann seit Monaten eine neue Schwangerschaft vorgetäuscht.
Peter Krump, Chef der Kriminalinspektion 13: „Sie gab vor, einen Kaiserschnitt-Termin zu haben, den sie aber immer wieder verschoben hat.“ Sogar einen Mutterpass habe die Frau gefälscht, Anrufe von Ärzten fingiert.
Und: Ein Kinderzimmer sei bereits eingerichtet gewesen, Baby-Kleidung und Kinderwagen gekauft.
Am Donnerstag soll Jana N. dann behauptet haben, das Kind per „Spontangeburt“ in einem Krankenwagen zur Welt gebracht zu haben.
Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung auf die Hattersheimerin ermittelte die Polizei: Es gab keinen Krankenwagen-Einsatz in der fraglichen Straße!
Daraufhin fuhren zwei Beamte zu dem zweistöckigen Haus, in dem das lesbische Ehepaar in einer edel eingerichteten Maisonette-Wohnung lebt.
Jana N. bestritt zunächst die Tat, verwickelte sich in Widersprüche und gestand schließlich.
Für ihre Ehefrau, die erst dazu stieß, als die Polizei schon in der Wohnung war, „brach eine Welt zusammen“, so Peter Krump.
Klinik-Chef Dr. Christoph Kugler dankte den Fahndern: „Wir sind sehr erleichtert, dass der Fall schnell aufgeklärt wurde. Die Beamten waren sehr motiviert.“
Baby Zinat ist wohlauf. Eine Freundin stand Mutter Samira in der Nacht nach dem Horror zur Seite.
Der Täterin drohten eine Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Haft.
Lesben wollen Familie spielen, dabei vergessen sie dass es dazu 2 Hetero-Elternteile bedarf, damit ein Kind entstehen kann - und besonders 18 Jahre sozial gesellschaftlich erzogen werden muss
Wieso Kritiker? Ich bin kein Fan von Homoehen udn dagegen, aber tatsächlich haben die größte Angst vor Schwulen jene, die mit sich selbst nicht im Reinen sind.
Ja, also mir ists egal. Ich kenn einige Schwule und sie sind im alltäglichen Leben ganz normale Menschen und was nachts in ihren Wohnungen passiert, das kümmert mich gar nicht.
Zitat von rus4serbJa, also mir ists egal. Ich kenn einige Schwule und sie sind im alltäglichen Leben ganz normale Menschen und was nachts in ihren Wohnungen passiert, das kümmert mich gar nicht.
ja so sehe ich das auch
sprich nach dem russisch-orthodoxen Oberhaupt, der sagte (Kurz formuliert) Schwule weder verfolgen noch honorieren
Das meine ich doch auch. Ich habe einige Schwule in meinem Umfeld und ich kann damit leben, sogar ganz gut.
Nur ich meine, das sich bestätigt, das Menschen meist vor dem Angst haben, was sie entweder nicht kennen oder am wenigsten an sich selbst sehen wollen.