Kein vegetarisches Essen für buddhistischen Häftling
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen verurteilt, weil ein buddhistischer Häftling im Gefängnis kein vegetarisches Essen erhält.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen verurteilt, weil ein buddhistischer Häftling im Gefängnis kein vegetarisches Essen erhält. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit, stellten die Straßburger Richter am Dienstag fest. Die Regierung in Warschau muss dem Kläger, einem wegen Vergewaltigung zu acht Jahren Haft verurteilten Polen, nun 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.